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Bauministerin will Anstieg von Indexmieten auf 3,5 Prozent begrenzen

Klingel an einer Wohnung, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will Mietanpassungen, die an die Inflation gekoppelt sind, nur noch bis zu einer bestimmten Grenze erlauben. „Indexmietverträge sind ein Problem“, sagte Geywitz der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagsausgabe).

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Mieter hätten angesichts des Mangels an bezahlbaren Wohnungen oft keine andere Wahl, als solche Verträge zu unterschreiben. Sie seien dann durch die gestiegenen Energiepreise doppelt belastet, weil sowohl die Nebenkosten als auch die Kaltmiete stiegen. „Das kann man ändern“, sagte Geywitz. „Hamburg zeigt mit dem Vorschlag einer Kappungsgrenze von 3,5 Prozent pro Jahr eine Möglichkeit auf, die weder Mieter noch Vermieter unangemessen belastet.“

Denkbar sei auch, Indexmieten an einen anderen Maßstab zu koppeln. „Man könnte etwa auch den Nettokaltmietenindex als Bezugspunkt wählen“, schlug Geywitz vor. „Auch dies ist ein amtlich vom Statistischen Bundesamt festgestellter Index.“ Zuvor hatte der rot-grüne Hamburger Senat einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, für die Anpassung von Indexmieten eine Kappungsgrenze von 3,5 Prozent im Jahr einzuführen.

Für das Mietrecht ist allerdings das Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) zuständig. Ein Sprecher teilte auf Anfrage mit, es gebe keinen Regelungsbedarf. „Der Gesetzgeber sollte nicht bei jeder Gelegenheit die Spielregeln für laufende Verträge ändern.“ Handlungsbedarf sieht dagegen auch der Interessensverband der Mieter.

„Der Deutsche Mieterbund fordert ein Verbot von Indexmieten bei Neuverträgen und die Einführung einer Kappungsgrenze für Bestandsmieter mit Indexmietverträgen, die maximal so hoch sein darf wie die von der Ampel-Koalition vereinbarten 11 Prozent bei Nicht-Indexmietverträgen in 3 Jahren“, sagte Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz der FAZ. „Einige Mietervereine berichten davon, dass mittlerweile schon bei der Hälfte aller Neuvertragsabschlüsse Indexmietverträge vereinbart werden.“ Gerade in Städten mit Mietpreisbremse sehen viele Vermieter in Indexmietverträgen auch eine Möglichkeit, die Miete dauerhaft und legal über das Nievau der Mietspiegel zu heben, deren Preise oft weit unter dem „Marktpreis“ liegen, den Mieter bereit sind zu zahlen. Risikolos sind die Verträge aber für die Vermieter nicht: sollte die Inflation in den Minusbereich fallen, beispielsweise wenn die Energiepreise doch wieder einbrechen, muss die Miete auf Anforderung des Mieters gesenkt werden.

Foto: Klingel an einer Wohnung, über dts Nachrichtenagentur

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