Niedersachsen setzt sich gegen den Bund durch
Das Land Niedersachsen siegte vor Gericht gegen den Bund.
Foto: Dominik Jaeck
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Hannover (pm) – Das Bundessozialministerium hatte vergangenes Jahr dem Niedersächsischen Sozialministerium mitgeteilt, dass es 21 Millionen Euro zurückfordert, die niedersächsische Kommunen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) bereits ausgegeben hatten. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zog Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt daraufhin gegen diese Entscheidung vor Gericht – mit Erfolg.
„Das Bundessozialgericht hat soeben bestätigt, dass die Rückforderung des Bundes von 21 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket unberechtigt war – unser Sieg vor Gericht kommt den Kommunen und den betroffenen Kindern zugute.“
Der Bund hatte für 2012 monatliche Beträge an die Länder gezahlt, deren Höhe im SGB II festgelegt ist (Bemessungsgrundlage: 5,4-prozentige Bundesbeteiligung an den Ausgaben der Länder für Unterkunft und Heizung) – mit der Maßgabe, dass diese Mittel zweckentsprechend zu verwenden sind. Bei der Abrechnung des Jahres 2012 stellte der Bund später fest, dass nur in Bremen und Hamburg die kompletten Mittel bis zum 31. Dezember 2012 ausgegeben worden waren – in allen anderen Ländern hatten die Kommunen einen Teil des Geldes erst 2013 ausgegeben, was im Rahmen der für 2012 vorgegebenen Spitzabrechnung aber auch zulässig war.
In Niedersachsen wurden insgesamt 21 Millionen Euro erst nach dem Jahreswechsel ausgegeben. Die betroffenen Kommunen haben sich zu Recht auf das SGB II berufen, in dem steht, dass die erste Spitzabrechnung erst für das Jahr 2013 erfolgen sollte. Somit war das Vorgehen des Bundes nicht tragbar. „Die Kommunen benötigen das 2014 vorenthaltene Geld, um die laufenden BuT-Leistungen an Familien mit Kindern bezahlen zu können“, erläutert die Sozialministerin. „Davon werden schließlich zum Beispiel Sportvereins-Mitgliedschaften, Lernförderung, Schulausflüge oder Schulmittagessen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen finanziert.“
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