Stadt Hannover will Tanzverbot streng durchsetzen
Die Landeshauptstadt Hannover hat darauf hingewiesen, dass nach den Regelungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes öffentliche Tanzveranstaltungen während der stillen Tage unzulässig sind. Das Tanzverbot zum Schutz des Charakters der Osterfeiertage besteht 67 Stunden: von Gründonnerstag ab 5:00 Uhr bis zum Ablauf des Sonnabends um 24:00 Uhr.
Als öffentlich gilt eine Veranstaltung, zu der grundsätzlich jede Person Zugang hat, ob gegen Entgelt oder auch ohne. Dies betrifft Diskotheken, Clubs und vergleichbare Einrichtungen sowie entsprechende Veranstaltungen in der Gastronomie.
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Die in Gaststätten übliche Hintergrundmusik ist von diesem Verbot nicht betroffen, ebenso wenig private Feiern in nicht-öffentlichem Rahmen.
Am Karfreitag sind darüber hinaus Veranstaltungen mit Konzerten und Bühnendarbietungen lediglich dann erlaubt, wenn sie auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen und ausschließlich in Räumen ohne Schankbetrieb stattfinden.
Nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz sind diese Tage vor Ostern geschützte Feiertage mit besonderer religiöser Bedeutung für viele Bürger. Das gesetzliche Tanzverbot ist Ausdruck des gesellschaftlichen Respekts gegenüber diesem Gedenken und soll den öffentlichen Raum in dieser Zeit entsprechend prägen.
Es ist ein Zeichen dafür, dass unterschiedliche Bedürfnisse und Überzeugungen in Hannover nebeneinander Platz haben.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur





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