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Schaustellerkultur in Immaterielles Welterbe aufgenommen

via dts Nachrichtenagentur

Die Kulturministerkonferenz der Länder und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben am Freitag fünf weitere Traditionen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Neu eingetragen wurden die Bolzplatzkultur, das Herrenschneiderhandwerk, die Martinstradition im Rheinland, die Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland sowie die Traditionelle Kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern. Damit umfasst das Verzeichnis nun 173 kulturelle Ausdrucksformen, die in Deutschland gelebt und weitergegeben werden.

„Immaterielles Kulturerbe lebt davon, dass Menschen ihre Traditionen im Alltag weitergeben und gemeinsam gestalten“, sagte Katharina Binz (Grüne), Präsidentin der Kulturministerkonferenz und Familienministerin des Landes Rheinland-Pfalz. „Ob Bolzplatz, Handwerk oder Küstenfischerei – diese kulturellen Praktiken verbinden Generationen und prägen regionale Identität. Dass wir gemeinsam mit der Deutschen Unesco-Kommission heute fünf weitere Traditionen aufnehmen, zeigt, wie vielfältig und lebendig das kulturelle Erbe in Deutschland ist.“

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) bezeichnete das Immaterielle Kulturerbe als lebendige Wurzel des heutigen kulturellen Selbstverständnisses. „Die Martinstradition im Rheinland vermittelt Werte wie Teilen, Solidarität und Zusammenhalt über Generationen hinweg. Auch das Herrenschneiderhandwerk verbindet traditionelle Handwerkskunst mit zeitgenössischem Design und prägt bis heute maßgeblich die Mode- und Kreativwirtschaft“, sagte er. „All das gilt es, zu schützen und für die Zukunft erlebbar zu halten.“

Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen Unesco-Kommission, erklärte, Immaterielles Kulturerbe entstehe dort, wo Menschen sich einbringen, Wissen teilen und kulturelle Praktiken gemeinsam gestalten. „Die Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis zeigen, wie lebendig, offen und wandlungsfähig kulturelle Ausdrucksformen heute sind – getragen von Gemeinschaften, die sich ihrer Geschichte bewusst sind und aktiv an einer vielfältigen Zukunft arbeiten. Denn Immaterielles Kulturerbe ist mehr als ein Blick zurück – es ist gelebte Gegenwart.“

Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der Generalkonferenz der Unesco in Paris verabschiedet. Bis heute haben 185 Staaten den Vertrag ratifiziert. Deutschland ist seit 2013 Vertragspartner. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen. Vorschläge für Neuaufnahmen werden zunächst vom Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen Unesco-Kommission geprüft und anschließend in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt.

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dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    27. März 2026 um 19.08 — Antworten

    „Wo ist das Komödiantenleben, sollten wir nicht danach streben“ sang Karlemann Römer schon vor längerer Zeit. Mag sein, daß etliches davon hinter all dem HighTech auf den Jahrmärkten für viele etwas in den Hintergrund getreten ist. Dennoch verdanken wir alle den Schaustellern viele tiefgreifende Entwicklungen unserer Kultur im engeren Sinne – so das Puppenspiel und das Theater z.B., daß dereinst mit dem Thespiskarren durch die Lande zog. Jetzt sind die Schausteller endlich mit ihrer langen Geschichte und ihrem Erfindungsreichtum ein Teil des allgemeinen Welt-Kulturerbes. Ganz schön spät, finde ich.
    Von der „Girl to Gorilla Illusion“ über der „Schwertkopfkasten“ bis zu „Berry – Mensch oder Puppe“, Ideenvorlage für den Film „Das Kabinett des Dr, Caligari“ – alles immer wieder spannend und letztlich Special-Effekts noch längst vor der Erfindung des Kinos – oder eben „Zauberkunst“!

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