Osnabrück stimmt Schiedsverfahren für NS-Raubgut-Rückgaben zu
Der Rat der Stadt Osnabrück hat einstimmig beschlossen, sich am neuen Schiedsverfahren zur Rückgabe von NS-Raubgut zu beteiligen. Damit gehört die Friedensstadt zu den ersten Kommunen in Deutschland, die das im März vereinbarte Verwaltungsabkommen umsetzen, teilte die Stadtverwaltung mit.
Das Schiedsgericht soll bei Streitigkeiten über die Rückgabe von Kulturgut entscheiden, das während der Nazi-Zeit gestohlen oder entzogen wurde.
Im Gegensatz zur bisherigen Beratenden Kommission sind die Entscheidungen nun rechtlich bindend. Das Verfahren stärkt die Rechte der Opfer und ihrer Nachkommen, die künftig auch einseitig Anträge stellen können.
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Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann betonte, mit dem Beschluss übernehme Osnabrück Verantwortung für das nationalsozialistische Unrecht.
Das Verfahren basiert auf den Washingtoner Prinzipien von 1998 und wird nach zehn Fällen oder spätestens in drei Jahren überprüft. Es betrifft ausschließlich Kulturgut im Eigentum der Stadt oder ihrer Einrichtungen.
dts Nachrichtenagentur
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