Landkreis Peine beschränkt Beregnung von Feldern wegen Wassermangels
Der Landkreis Peine hat wegen des niedrigen Grundwasserspiegels die Bewässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen eingeschränkt. Ab Dienstag, 22. Juli, ist die Beregnung mit bestimmten Anlagen zwischen 12 und 18 Uhr verboten, teilte die Kreisverwaltung mit.
Betroffen sind vor allem Systeme wie Schlauchtrommelberegnungsanlagen oder Großflächenregner.
Grund für die Maßnahme sind die Folgen des trockenen Frühjahrs mit unterdurchschnittlichen Niederschlägen und hohen Temperaturen. „Ein Großteil des Beregnungswassers verdunstet in den Nachmittagsstunden ungenutzt“, erklärte stellvertretende Kreissprecherin Katja Schröder. Die Allgemeinverfügung soll helfen, den Grundwasserstand zu stabilisieren.
Die Regelung gilt bis zum 30. September und betrifft auch Beregnungen mit wasserrechtlicher Erlaubnis.
Die genauen Bestimmungen sind auf der Internetseite des Landkreises Peine veröffentlicht.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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