Renaturierung der Heiligenloher Beeke startet

Im Zuge der Flurbereinigung Heiligenloh beginnt in Kürze die Renaturierung eines rund 4,4 Kilometer langen Abschnitts der Heiligenloher Beeke.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Im Zuge der Flurbereinigung Heiligenloh beginnt in Kürze die Renaturierung eines rund 4,4 Kilometer langen Abschnitts der Heiligenloher Beeke. Das teilte das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser am Freitag mit.

Zwischen der Henckemühle in Heiligenloh und der Einmündung der Natenstedter Beeke wird der Bachlauf naturnah umgestaltet und ökologisch aufgewertet.

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Geplant sind unter anderem Laufverlängerungen, Strömungslenker aus Totholz und Wurzelstubben sowie Blänken, also flache, temporär wasserführende Mulden. Auch Sandfänge in Nebengewässern und Altarmen sollen die Wasserqualität verbessern und Lebensraum für Tiere und Pflanzen schaffen.

Für die ökologische Durchgängigkeit werden Hindernisse für den Fischaufstieg beseitigt; am Mühlendamm entsteht ein neuer Durchlass, der den bestehenden Sohlabsturz umgeht. Der bisherige Bachlauf wird dort verfüllt, an anderen Stellen bleibt er als Altarm erhalten.

Bei den Bauarbeiten werden mehr als 30.000 Kubikmeter Boden abgetragen und auf umliegenden landwirtschaftlichen Flächen verwertet.

In diesem Jahr bis in den Herbst sowie im Sommer und Herbst 2027 kann es dadurch zu Beeinträchtigungen des Verkehrs im Ort und auf landwirtschaftlichen Wegen kommen. Der Wanderweg „Entdeckertour“ des Naturparks Wildeshauser Geest bleibt geöffnet, kann aber zeitweise eingeschränkt sein.

Träger der Maßnahme ist die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Heiligenloh, vertreten durch den Verband der Teilnehmergemeinschaften Sulingen.

Die Umsetzung erfolgt mit dem Unterhaltungsverband Hunte, der Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz, der Stadt Twistringen sowie dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser. Finanziert wird das Projekt vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz mit 2,4 Millionen Euro aus der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der naturnahen Entwicklung der Oberflächengewässer.

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