Niedersachsen

Oberverwaltungsgericht bestätigt Naturschutzgebietsverordnung in Lüneburger Heide

via dts Nachrichtenagentur

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lüneburger Heide“ im Landkreis Heidekreis und im Landkreis Harburg weit überwiegend als rechtmäßig bestätigt. Dies teilte das Gericht am Mittwochnachmittag mit.

Das mehr als 23.000 Hektar große Gebiet ist das größte Naturschutzgebiet Niedersachsens und wurde erstmals 1922 unter Schutz gestellt.

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Die Neuausweisung des Naturschutzgebiets erfolgte zur Anpassung an die Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts Natura 2000. Das Gebiet umfasst nicht nur Heideflächen, sondern auch Moore, Laub- und Nadelwälder sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen. In zwei Normenkontrollverfahren haben Landwirte und Eigentümer von geschützten Flächen gegen die Neuausweisung geklagt und insbesondere die Bewirtschaftungsbeschränkungen angefochten.

Das Gericht hat in seinem Urteil die meisten Einwände der Antragsteller zurückgewiesen.

Es stellte fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausweisung des Naturschutzgebiets vorlagen. Allerdings wurden fehlerhafte Einstufungen von zwei Flächen festgestellt, die nicht wirksam in das Naturschutzgebiet einbezogen wurden.

Zudem wurde ein Verbot für bemannte Flugkörper unterhalb einer bestimmten Höhe als unwirksam erklärt, da die Naturschutzbehörde hierfür nicht zuständig ist.

dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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