Niedersachsen will Ehrenamt im Schiedswesen attraktiver machen
Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamtes im Schiedswesen beschlossen. Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, sollen Schiedspersonen künftig für Aus- und Fortbildungen von der Arbeit freigestellt werden können.
Bislang mussten sie dafür Urlaub nehmen.
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Zudem soll das Mindestalter für das Schiedsamt von 30 auf 25 Jahre gesenkt werden, um mehr Interessenten zu gewinnen. Weitere Neuerungen betreffen die elektronische Einleitung von Verfahren und die Zuständigkeit der Schiedsämter.
Künftig soll oft das Amt am Ort des Streits zuständig sein, was besonders bei Nachbarschaftskonflikten hilfreich sein kann.
In Niedersachsen gibt es derzeit etwa 600 ehrenamtliche Schiedspersonen. Sie schlichten unter anderem Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ehrverletzungen.
Das Verfahren kostet in der Regel 50 Euro und soll Konflikte schnell und unbürokratisch lösen.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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