Niedersachsen gibt Handlungsempfehlung zur Wolfsjagd an Behörden
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat den Jagdbehörden im Land eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit dem Wolf übermittelt. Das Ministerium teilte am Donnerstag mit, das Schreiben sei in Abstimmung mit dem Umweltministerium erstellt und zuvor Verbänden wie der Landesjägerschaft vorgestellt worden.
Ziel sei ein möglichst einheitliches Vorgehen der Unteren Jagdbehörden.
Anzeige
Grundlage ist die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht, die heute in Kraft getreten ist. Die Jagd entspricht nun einem ‚jagdrechtlich modifizierten Schnellabschussverfahren‘.
Sie ist demnach nach einem festgestellten wolfsbedingten Schadensereignis möglich, wenn der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde. Dies muss ein bestellter Sachverständiger feststellen.
Die Jagd endet, sobald ein Wolf in einem festgelegten Radius erlegt wurde.
In der Empfehlung wurden laut Ministerium auch Vorkehrungen kommuniziert, um den guten Erhaltungszustand der Art nicht zu gefährden, sowie auf jagdlich gültige Grundsätze wie den Elterntierschutz hingewiesen. Der Wortlaut der Handlungsempfehlung soll in Kürze auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht werden.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur





Keine Kommentare bisher