Erdwärme-Erlaubnisfeld bei Bad Bentheim wird deutlich kleiner

Symbolbild: Air Images
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Norddeutschen Erdwärmegewinnungsgesellschaft mbH (NDEWG) ein verkleinertes Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Erdwärme bei Bad Bentheim zugeteilt. Das teilte die Behörde am Freitag mit.
Die Fläche schrumpft von gut 215 auf etwas mehr als 116 Quadratkilometer.
Das neue Erlaubnisfeld „Bentheimer Wald Verkleinerung“ umfasst nur noch einen Mittelstreifen von der niederländischen Grenze über Bad Bentheim und Schüttorf bis nordöstlich des Autobahnkreuzes BAB 30/31. Der nördliche Teil rund um Isterberg und der südliche Teil bis zur Landesgrenze nach Nordrhein-Westfalen entfallen. Das LBEG kommt damit einem Antrag der NDEWG nach, die in dem verkleinerten Gebiet die größten Potenziale für Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe sieht.
Die Erlaubnis besteht seit dem 15. Juni 2022 und bleibt bis zum 14. Juni 2027 befristet.
Sie gibt dem Unternehmen jedoch nur das grundsätzliche Recht, nach Erdwärme zu suchen. Tatsächliche Bohrungen oder andere Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein Beteiligungsverfahren nötig ist.
Das Unternehmen beabsichtigt, Potenziale für die regionale Nutzung von Erdwärme in kommunalen und industriellen Projekten zu erkunden.
Tiefengeothermie ab 400 Metern gilt als bergfreier Bodenschatz und unterliegt dem Bundesbergrecht. Das LBEG ist die zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.
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