Eilantrag gegen Lärmbeschränkung in Osnabrück erfolglos
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Eilantrag gegen die von der Stadt Osnabrück verfügte Lärmbeschränkung für eine am Nikolaiort geplante Versammlung abgelehnt. Dies teilte das Gericht mit.
Der Antragsteller hatte für den 13. September eine Versammlung angemeldet und wollte gegen die festgelegten Lärmschutzauflagen vorgehen.
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Die Stadt hatte zuvor entschieden, die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht festgelegten Lärmschutzauflagen zu übernehmen. Diese beinhalten unter anderem einen maximalen Schalldruckpegel von 70 dB(A) sowie Ruhezeiten, in denen die Lautsprecheranlage nicht genutzt werden darf.
Der Antragsteller hatte bereits in der Vergangenheit ähnliche Kundgebungen am gleichen Ort geplant.
Das Gericht stellte fest, dass die Lärmbeschränkungen rechtmäßig seien und keine milderen Mittel erkennbar sind. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Vergleichswerte einer Großveranstaltung nicht auf die angemeldete Versammlung anwendbar sind.
Der Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen angefochten werden.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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