Ehefrau angezündet – BGH bestätigt Mordurteil

Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der vom Landgericht Braunschweig wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das teilte der BGH am Mittwoch mit.
Der Angeklagte hatte seine schlafende Ehefrau mit Benzin übergossen und angezündet, da er sie fälschlicherweise außerehelicher Beziehungen bezichtigte. Die Frau erwachte, sprang brennend aus dem Schlafzimmerfenster und stürzte vier Meter in die Tiefe. Dort blieb sie weiterhin brennend, bei vollem Bewusstsein und vor Schmerzen schreiend einige Minuten liegen. Es gelang ihm schließlich, auf sich aufmerksam zu machen, sodass der Brand durch das Eingreifen ihres Sohnes und eines Dritten gelöscht werden konnte. Sie erlitt immense Schmerzen und starb wenige Stunden später an den Brandverletzungen.
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Das Landgericht Braunschweig hatte die Mordmerkmale Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel ausgemacht und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt. Die umfassende Überprüfung des Urteils ergab laut BGH keine Rechtsfehler zu dessen Nachteil.
Das Urteil vom 9. Januar 2026 ist nun rechtskräftig (Beschluss vom 4. August 2026 – 6 StR 261/26).
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