Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit in Lüneburg

Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines wegen Bestechlichkeit verurteilten Mannes verworfen. Das teilte das Landgericht Lüneburg am Montag mit.
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 22. Juli die Revision gegen das Urteil des Landgerichts ganz überwiegend verworfen, die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Angeklagten am 8. Juli 2025 wegen Bestechlichkeit in 16 Fällen in Tatmehrheit mit Vorteilsannahme zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die 2. große Strafkammer hatte unter dem Aktenzeichen 22 KLs 19/24 entschieden. Gegen das Urteil war der Angeklagte in Revision gegangen.
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