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Zahle der Toten bei Bränden in LA steigt auf 24

US-Flagge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Bei den Bränden in und um Los Angeles ist die Zahl der bestätigten Todesfälle zuletzt weiter angestiegen. Wie die Behörden mitteilten, kamen mindestens 24 Menschen bei der Katastrophe ums Leben. Die Zahl der Toten könnte zudem noch weiter steigen.

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Demnach stehen 16 der Todesopfer im Zusammenhang mit dem Eaton-Brand in der Nähe von Altadena und Pasadena. Die verbleibenden acht Opfer stehen im Zusammenhang mit dem Palisades-Brand in den Pacific Palisades, hieß es.

Die Zahl der Toten könne noch weiter ansteigen. Man habe noch nicht alle Gebäude gründlich durchsuchen können. Den Behörden zufolge wurden 12.000 Gebäude zerstört.

Zuletzt hatten milde Wetterbedingungen die Löscharbeiten erleichtert. Dadurch konnten die Feuer teilweise weiter eingedämmt werden. Doch für die kommenden Tage warnt die nationale US-Wetterbehörde vor heftigen Winden, die weitere Brände begünstigen oder zur Ausdehnung bestehender Feuer führen könnten.

dts Nachrichtenagentur

Foto: US-Flagge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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8 Kommentare

  1. Manfred Murdfield
    13. Januar 2025 um 8.48 — Antworten

    Da erinnere ich mich daran, dass es hier in Deutschland Bestrebungen gibt, Bau-Standards zu senken bzw. abzuschaffen. Ich hoffe nicht, dass das amerikanische Verständnis vom Bauen Vorbild sein soll.

    • W. Lorenzen-Pranger
      13. Januar 2025 um 16.36 — Antworten

      Na, auf Gartenhäuschens Nicht-Niveau werden wir hoffentlich nicht gleich abstürzen. Übrigens „millionenschwere VIllen“? Was, so frage ich mich, ist an diesen Bretterbuden denn nun so teuer?

    • Markus
      14. Januar 2025 um 11.06 — Antworten

      Bis auf US-Bretterbuden im absoluten Leichtbau wird es nicht kommen (die bezeichnen ja das, was hier maximal eine Gartenlaube ist, durchaus als Haus), aber etliche Bauvorschriften sind wirklich überzogen. Da wird teilweise bis ins Kleinste vorgegeben, welche Materialien zu verwenden sind. Ist beim Denkmalschutz ähnlich, als wir Fenster gegen neue, energiesparendere austauschen wollten hatte die Behörde doch glatt die Vorstellung, sie könnten uns Hersteller und Modell vorschreiben. Beim Dach nicht anders, hier kam sogar der Verdacht auf, da könnten Interessen dahinterstehen. Wir hatten Dachpfannen ausgewählt, die den alten so ähnlich wie möglich waren. Die von der Behörde vorgegebenen waren völlig anders, dafür aber mit Abstand die teuersten auf dem Markt. War immer ein harter, zeit- und nervenraubender Kampf. Wer die Möglichkeit hat unterhalte sich mal mit einem Architekten, welcher Wahnsinn sich da in den letzten Jahrzehnten ausgebreitet hat. Und nein, das war nicht die Ampel. Die hatten noch gar keine Gelegenheit, den Wildwuchs der Jahrzehnte davor wieder halbwegs geradezurücken.

      • Manfred Murdfield
        14. Januar 2025 um 18.01 — Antworten

        Ich sehe das Problem in der Ausbildung. Eine Ausbildung zum „Denkmalschützer“ gibt es in der erforderlichen Form nicht. Das ist eigentlich eher eine Art Hobby. Und deshalb gibt es für den Bedarf an Fachkräften für die qualifizierten Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörden zu wenig oder kaum geeignetes Personal. (Im Zweifel das Landesamt für Denkmalpfege, Hannover, fragen.) Aber auch bei Architekten ist bitte auch Vorsicht angebracht. Richtig ist, es handelt sich beim „Planen und Bauen“ um eine vielschichtige Materie. Aber auf die Frage, welche „Vorschriften“ tatsächlich überflüssig sind, finde ich keine Antwort. Die so viel gescholtenen DIN-Normen sind ja keine Gesetze. Und deshalb ist ja auch nicht alles anzuwenden. Wer keinen Keller hat, dem kann die Norm gegen drückendes Grundwasser egal sein. Und die technischen Ansprüche werden oft aus Angst vor Regress (z.B. von Versicherungen im Schadensfall) und nicht aus Notwendigkeit oftmals übertrieben. Und noch was: eine „Vorgabe“ einer Behörde ist erst dann wirksam, wenn sie als Verwaltungsakt (z.B. im Rahmen der Baugenehmigung) ausgesprochen ist. Mit Rechtsmittelbehelf zum streiten.

        • Markus
          15. Januar 2025 um 10.49 — Antworten

          Ich sehe das Problem auch im Filz – man kann als Denkmalschützer problemlos die Vorgaben so legen, dass nur bestimmte Firmen (von Freunden, Verwandten etc.) zum Zuge kommen.
          Wie sinnig es ist, einen Bescheid vom Denkmalschutz einfach so zu ignorieren, weiss ich nicht. Die haben genug Zeit und Geld, sich im Ernstfall durch die Instanzen zu klagen – ich habe das nicht. Und wenn man im Ernstfall die frisch eingesetzten Fenster wieder rausreissen und durch neue ersetzen muss ist das auch kaum bezahlbar. Beim Dach ebenso. Und zu was der Denkmalschutz in der Lage ist und was er auch gnadenlos durchzieht ist problemlos im Netz zu finden. Das kann private Existenzen problemlos vernichten und es ist ihnen völlig egal.

          • Manfred Murdfield
            15. Januar 2025 um 12.36

            Ich weiss nicht, was das schief läuft, aber ein Korruptionsvorwurf oder eine Vorteilsnahme ist für öffentlich Bedienstete Existenzbedrohend.

  2. Markus
    16. Januar 2025 um 13.31 — Antworten

    Da ich den Beitrag nicht mehr kommentieren kann (zu sehr verschachtelt): Klar ist eine nachweisebare (!) Vorteilsnahme existenzbedrohend. Dazu muss man aber erstmal gerichtsfest nachweisen, dass der Bedienstete eine Beziehung zu den entsprechenden Firmen hat und Vorteils daraus zieht. Das ist schwer, denn mit etwas Gehirnschmalz und viel krimineller Energie kann man das schon so hindeichseln, dass besagte Firmen eben die einzige Möglichkeit sind.

    • Manfred Murdfield
      16. Januar 2025 um 16.52 — Antworten

      Wie gesagt, ich weiss nicht, was da schief läuft. Es ist mir etwas zu viel pauschale Verschwörung. Oder wie sagte ein Kollege längst vergangener Zeiten: „um das zu verstehen, steht mir meine Vorbildung im Weg.“

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