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Pläne für Cyberabwehr lösen Debatte um Verfassungsänderung aus

via dts Nachrichtenagentur

Die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), ausländische Cyberattacken künftig mit Gegenangriffen zu stoppen, haben eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ausgelöst.

So sieht der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg zwar Handlungsbedarf. „Natürlich ist die Gefahr ausländischer Cyberattacken real“, sagte Limburg dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). Einfach werde es aber „auf keinen Fall“, weitere rechtliche Voraussetzungen für Abwehrschläge im Cyberraum zu schaffen. Die Gefahrenabwehr sei grundsätzlich Ländersache und könne bislang nur in sehr begrenztem Umfang von einer Bundesbehörde geleistet werden.

Dass für neue Befugnisse keine Grundgesetzänderung nötig sei, wie Dobrindt es sieht, findet Limburg „zumindest zweifelhaft“. Für eine Verfassungsänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Dafür wären die Koalitionspartner Union und SPD auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.

Dobrindt hatte gegenüber dem Blatt angekündigt, die rechtlichen Voraussetzungen für sogenannte Abwehrschläge im Cyberraum zu schaffen. Es gehe darum, laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen. Dies sei Aufgabe der Sicherheitsbehörden des Bundes. Es gehe jedoch nicht um allgemeine Gegenschläge, sogenannte Hackbacks, sondern um reine Abwehr.

Das Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) erklärte auf Anfrage des „Handelsblatts“, das Ressort werde sich – wie üblich – in die verfassungsrechtliche Prüfung eines etwaigen Gesetzentwurfs „konstruktiv einbringen“. Laut der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Sonja Eichwede findet zurzeit „eine enge Abstimmung mit dem Koalitionspartner und den Ländern“ statt, um „gute, tragfähige rechtliche Grundlagen“ zu schaffen.

Die rechtspolitische Sprecherin der Linkspartei, Clara Bünger, stellte sich gegen das Vorhaben. „Das Lahmlegen ausländischer Server oder Infrastrukturen verletzt die Souveränität anderer Staaten und birgt das Risiko schwerer Kollateralschäden, etwa wenn kritische Dienste oder zivile Netze betroffen sind“, sagte Bünger dem „Handelsblatt“.

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