Niedersachsen plant empfindliche Strafen bei Cannabis-Verstößen
Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz können in Niedersachsen mit Geldbußen von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. So sieht es ein Entwurf des Cannabis-Bußgeldkataloges aus dem Gesundheitsministerium vor, über den die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Samstagausgabe) berichtet.
Anzeige
Wer etwa in Gegenwart von Minderjährigen kifft, dem droht eine Geldbuße zwischen 20 und 1.000 Euro. Zwischen 20 und 500 Euro können fällig werden, wenn in Schulen oder deren Sichtweite Cannabis konsumiert wird.
Gleiches gilt beim Kiffen auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Bußgelder von 150 bis zu 15.000 Euro können verhängt werden, wenn jemand für Cannabis wirbt oder Sponsoring betreibt. Die genannten Summen stehen allerdings noch nicht endgültig fest, da es sich bei dem Katalog um einen Entwurf handelt, zu dem die kommunalen Spitzenverbände jetzt Stellung beziehen können.
Mit dem Versand des Entwurfes hat die Landesregierung noch einmal bekräftigt, dass sie die Cannabis-Kontrollen im öffentlichen Raum auf die Kommunen übertragen will. Diese wehren sich allerdings dagegen und haben unlängst vorgeschlagen, die Polizei mit den Kontrollen zu betrauen.
Auf NOZ-Nachfrage erklärte Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi: „Ich weiß, dass die Städte und Gemeinden skeptisch sind wegen der Zusatzbelastung – daher machen wir das pragmatisch ohne weiteres Gedöns.“ Das Thema solle „im Rahmen der regulären Kontrollen des öffentlichen Raumes“ bearbeitet werden, wenn es auftauche. „Wie andere Verstöße, wie Falschparken oder Kippen auf den Gehsteig werfen auch“, machte der SPD-Politiker deutlich und fügte hinzu: „Wir werden auswerten, wie viel Aufwand das im Alltag tatsächlich macht.“
Der Minister hatte bereits vor einigen Wochen einen Cannabis-Bußgeldkatalog mit „happigen Strafen“ angekündigt. Zu dem jetzt vorliegenden Entwurf sagte Philippi auf Nachfrage: „Klar ist, dass die neuen Freiheiten beim Cannabis nur mit klaren Regeln funktionieren. Und wer sich an diese Regeln nicht hält, muss mit der Quittung in Form eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen.“
dts Nachrichtenagentur
Foto: Kiffer, via dts Nachrichtenagentur
2 Kommentare
Wie wärs mal mit ähnlichen Maßnahmen gegen den Alkoholmißbrauch? Wer sich betrunken in der Öffentlichkeit, vornehmlich auf Volksfesten, in Fußgängerzonen, in der Nähe von Schulen und Kindergärten aufhält, ist genau so zu bestrafen. Es ist nicht schön, wenn, wie in der Nähe meiner Wohnung geschehen, Betrunkene auf Straße vor einer Eisdiele (!) liegen – und das am hellen Tag. Kinder, die die Eisdiele besuchten, die Kneipe lag ein Haus weiter, waren schon etwas verstört von solchen Typen, die nicht mal mehr allein aufstehen konnten. Solche Auswüchse habe ich bei Cannabiskonsumenten nie gesehen. Also, immer mal schön der Reihe nach, ihr Schlauberger…
Der offene Verkauf dieser Drogen (Tabak in Automaten und im Einzelhandel, Alkohol im Handel und in der Gastro) ist sofort einzustellen. Saufstuben, also Kneipen sind ebenfalls auf alkoholfrei umzustellen oder zu schliessen.