Ministerium verschiebt Bericht zum Kohleausstieg in NRW

Das Bundeswirtschaftsministerium verschiebt den Evaluierungsbericht zum Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen, um die Ausschreibungen für die Gaskraftwerke abzuwarten.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeswirtschaftsministerium verschiebt den Evaluierungsbericht zum Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen, um die Ausschreibungen für die Gaskraftwerke abzuwarten.

Nach Paragraf 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ist eine Überprüfung der Beendigung der Kohleverstromung für den 15. August 2026 vorgesehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereite diese Evaluierung aktuell vor, sagte ein Sprecher der „Rheinischen Post“. Die Erarbeitung des Berichtes werde weitere Zeit in Anspruch nehmen.

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Eigentlich ist der Ausstieg aus der Braunkohle in NRW 2030 vorgesehen, und das Ministerium sollte seinen Bericht zu möglichen Folgen zum 15. August 2026 vorlegen. Das Ministerium erklärt die Verzögerung damit, dass das mittlerweile in Kraft getretene StromVKG und die darin vorgesehenen, noch in diesem Jahr durchzuführenden Ausschreibungen für Kapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit nicht zuletzt der Absicherung des Kohleausstiegs dienten. Diese sollten in der anstehenden Evaluierung bestmöglich und umfassend berücksichtigt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft beabsichtige daher, die Ergebnisse der diesjährigen Ausschreibungsrunden nach dem StromVKG abzuwarten und in die Analyse aufzunehmen, um eine möglichst realitätsnahe und belastbare Analyse insbesondere der Versorgungssicherheit vor allem für die Zeit ab 2031 vornehmen zu können. Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) gibt den rechtlichen Rahmen für die neuen Gaskraftwerke.

Gleichzeitig könnten damit auch die aktuellen Arbeiten am Versorgungssicherheitsmonitoring in die Evaluierung des Kohleausstiegs eingebunden werden, so der Sprecher von Ministerin Katherina Reiche (CDU) weiter. Das Ministerium werde den Bericht schnellstmöglich nach Abschluss der vorgesehenen Analysen vorlegen.

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