GBA: Mutmaßlicher IS-Terrorist wegen Anschlagsplänen festgenommen
Wegen eines Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag am Flughafen Hannover einen iranischen Staatsbürger festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen des Beschuldigten sowie zweier weiterer Beschuldigter und einer nicht tatverdächtigen Person im Raum Paderborn durchsucht, teilte der Generalbundesanwalt am Mittwoch mit. Der Verdächtigte wurde am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt hat.
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Der Beschuldigte sei der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen dringend verdächtig, hieß es. Daneben werden ihm die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie das Sichverschaffen einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt.
Im Haftbefehl wird dem Beschuldigten vorgeworfen, Anhänger der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu sein. Er soll sich demnach mehrfach über das Internet Unterlagen beschafft haben, die Empfehlungen zur Vorbereitung und Durchführung von Anschlägen enthielten. Bereits im Januar 2024 soll er sich in einem Telegram-Chat von einem Chatpartner erklären lassen haben, wie er mit derartigen Dateien umgeht, um eine Entdeckung durch Strafverfolgungsbehörden zu verhindern, hieß es.
Der Beschuldigte soll sich dem Haftbefehl zufolge am 14. Oktober an den Flughafen Hannover begeben haben, um einen Flug in die Türkei anzutreten. Dort soll er beabsichtigt haben, nach Syrien weiterzureisen, um sich dort dem IS als Kämpfer anzuschließen. Vor Antritt des Fluges wurde der Beschuldigte vorläufig festgenommen.
Zuvor soll er bereits in der ersten Jahreshälfte 2024 einen niedrigen vierstelligen Geldbetrag zugunsten des IS nach Syrien in mehreren Einzelzahlungen über Mittelspersonen in der Türkei transferiert haben, heißt es im Haftbefehl weiter. Die Gelder sollten insbesondere der Verbesserung der Versorgungslage von in den syrischen Lagern Al-Hol und Atmah inhaftierten weiblichen Mitgliedern des IS dienen, hieß es weiter.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Generalbundesanwalt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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