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Bundespolizei registriert deutlich mehr Waffendelikte

Bundespolizei, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundespolizei hat im Jahr 2022 einen sprunghaften Anstieg bei Straftaten im Zusammenhang mit verbotenem Waffen- und Sprengstoffbesitz festgestellt. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.

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Demnach verzeichnete die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei im vergangenen Jahr 1.009 mehr Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz als im Jahr davor und damit insgesamt 4.472 Verstöße. Gegen das Sprengstoffgesetz zählte die Behörde 346 mehr Verstöße als im Jahr davor und damit insgesamt 925 Verstöße. Den größten Teil der Delikte machten in beiden Jahren Verstöße gegen Paragraf 52 Absatz 3 Nummer 1 des Waffengesetzes aus. Der Paragraf regelt das Strafmaß für den Erwerb und Besitz, sowie das Mitführen, Herstellen, Bearbeiten und Instandsetzen einer ganzen Reihe von Waffen, sowie den Handel damit.

Darunter fallen nicht nur Schusswaffen, sondern auch Totschläger, Wurfsterne, bestimmte Elektroschocker, Springmesser und manche Munition. 2022 verzeichnete die Bundespolizei 3.121 Verstöße gegen diesen Paragrafen, im Vorjahr waren es noch 2.491. Bei den Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz geht es vor allem um Paragraf 40 des Gesetzes, der etwa den unerlaubten Besitz und die Einfuhr von „explosionsgefährlichen Stoffen“ unter Strafe stellt. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Martina Renner, sieht in dem Anstieg der festgestellten Waffendelikte Grund zu Sorge: „Die seit Jahren steigende Tendenz der Selbstbewaffnung ist ein gefährlicher Ausdruck einer gesellschaftlichen Legitimationskrise“, sagte Renner dem RND. „Die Überzeugung, sich durch Waffen schützen zu müssen oder sogar mit Waffen Selbstjustiz zu üben, zeugt von Verunsicherung und mangelndem Vertrauen in Staat und Gesellschaft“, fügte die Linken-Politikerin an.

Foto: Bundespolizei, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Thomas May
    17. Februar 2023 um 9.59 — Antworten

    Wenn man das so liest, hat man den Eindruck, dass diese Taten von ganz gewöhnlichen Deutschen begangen werden, dem ist aber nicht in allen Bereichen so. Sicher bewaffnen sich Deutsche immer mehr, jedoch unter Wahrung der Legalität, so wird vor dem Führern einer Gaswaffe oder eines Messers ein kleiner Waffenschein beantragt – mit diesen Waffen dürfte auch sehr wenig passieren. Problematisch wird das nur, wenn Personen, die aufgrund ihrer Vorgeschichte niemals einen Waffenschein erhalten werden, illegal Waffen führen – hier passiert sicher weit mehr. Bei den Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz geht es vor allem um Paragraf 40 des Gesetzes, der etwa den unerlaubten Besitz und die Einfuhr von „explosionsgefährlichen Stoffen“ unter Strafe stellt, also das, was durch das sinnbefreite Feuerwerksverbot mehr oder weniger provoziert wurde – die Menschen haben im Ausland Feuerwerk erworben, dass nicht im Verbotsland Deutschland zugelassen war, wurden bei der einfuhr von der Bundespolizei aufgegriffen – alles in allem ein Artikel, der den wahren Kern nicht trifft, sondern den Eindruck erweckt, als währen hier illegale Kriegswaffen oder Sprengstoffe eingeführt worden.

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