Brosius-Gersdorf: Brandmauer darf Verfassungsrechte nicht verletzen

Foto: via dts Nachrichtenagentur
Eine Brandmauer darf nach Meinung der Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf die Verfassungsrechte von Parteien nicht verletzen. Grundsätzlich sei die Brandmauer eine rein politische Frage, sagte die Verfassungsrechtlerin dem „Tagesspiegel“.
Es werde aber zu einer Rechtsfrage, wenn durch eine Brandmauer verfassungsrechtliche Rechte beschnitten würden, wie das Recht der Fraktionen im Bundestag, in seinen Ausschüssen spiegelbildlich zum Proporz der Fraktionen im Plenum vertreten zu sein, kritisierte Brosius-Gersdorf. Derzeit säßen zum Beispiel weder Vertreter der Linken noch der AfD im Parlamentarischen Kontrollgremium im Bundestag, das die Geheimdienste kontrolliert, weil die Union eine Brandmauer zu beiden Parteien hat. Das sei jedenfalls bezogen auf Die Linke verfassungswidrig, so die Juristin weiter. Bei der AfD müsse man sehen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird, dessen Kontrolle dem Parlamentarischen Kontrollgremium obliegt.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD sollte man nach Meinung von Brosius-Gersdorf, deren Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr nach einer Kampagne von konservativen und rechtspopulistischen Kreisen gescheitert war, sehr gründlich prüfen. Die Voraussetzungen seien sehr hoch. „Es einfach mal zu versuchen, halte ich für gefährlich. Das Scheitern eines Parteiverbotsantrags wäre fatal“, sagte Brosius-Gersdorf.
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