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Berufungsverfahren über Einstufung der AfD als Verdachtsfall vertagt

Logo vor AfD-Parteitag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz verzögert sich. Wann das Verfahren fortgesetzt werden soll, steht noch nicht fest.

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Die AfD hatte Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt, das 2022 geurteilt hatte, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall und die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Damit kann die Partei mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden. Als Teilerfolg hatte die Partei damals verzeichnen können, dass die Parteigruppierung „Der Flügel“ aus Sicht des Verwaltungsgerichts noch nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden durfte.

Im Berufungsverfahren stellte die AfD am Dienstag und Mittwoch zahlreiche zeitaufwändige Anträge, die mitunter für Sitzungsunterbrechungen sorgten. So stellte sie etwa einen Antrag auf Vertagung und einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter, der als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen wurde. Die Partei hatte zudem angekündigt, mehrere hundert Beweisanträge stellen zu wollen. Auf Seiten des Verfassungsschutzes steht der Vorwurf der Prozessverschleppung im Raum.

Im Januar gab der Bundesverfassungsschutz über 4.000 Seiten und über 100 Stunden Material Videomaterial an die Prozessteilnehmer weiter, mit denen die Einstufung begründet werden soll. Das Urteil am Oberverwaltungsgericht Münster wird in der Politik genau beobachtet. Insbesondere für die Erfolgsaussichten eines möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht erhofft man sich aus Münster Hinweise.

Derzeit geben drei Landesverfassungsschutzämter an, dass sie die dortigen AfD-Landesverbände als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Weitere sechs Landesämter bezeichnen den jeweiligen Landesverband als als „Verdachtsfall“. Einige Verfassungsschutzämter geben nicht öffentlich bekannt, ob und wie sie die Partei einstufen.

dts Nachrichtenagentur

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3 Kommentare

  1. H. West
    13. März 2024 um 20.26 — Antworten

    Bevor versucht wird die AFD als Rechtsextrem einzustufen wäre es ratsam die Antifa mit
    Ihren Förderen genau unter die Lupe zu nehmen ansonsten ist dieses Verfahren an unglaubwürdigkeit
    nicht zu überbieten. So eskaliert die Angst der inkompetenten Altparteien vor den Verlust der entmachtet.

    • Markus
      14. März 2024 um 22.57 — Antworten

      „Die Antifa“ ist keine Organisation. Antifaschismus ist eine lobenswerte Grundhaltung, die eigentlich ein jeder aufrechte (und nicht rechte) Mensch haben sollte.

  2. Erhard Stammberger
    14. März 2024 um 8.16 — Antworten

    „Die Antifa“ als Organisation gibt es überhaupt nicht. Um das zu erkennen, braucht man keine Lupe.

    Und da es keine Organisation namens „Antifa“ gibt, kann man auch nichts verbieten.

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