Nachrichten

Antisemitismusbeauftragter kritisiert AfD-Antrag scharf

Felix Klein, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat die Absicht der AfD kritisiert, das Schächten in Deutschland zu verbieten. „Den Antrag der AfD-Bundestagsfraktion, das rituelle Schächten in Deutschland zu verbieten, ist ein fundamentaler Angriff auf das jüdische Leben in Deutschland“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben).

Anzeige

Wenn Juden in ihrer religiösen Praxis eingeschränkt werden sollen, stelle das einen Eingriff in die Religionsfreiheit dar. „Das letzte Mal, dass Schächten in Deutschland verboten wurde, war durch die nationalsozialistische Gesetzgebung im April 1933.“ Dabei seien die jüdischen Speisegesetze, zu denen koscheres Fleisch untrennbar gehöre, nicht nur ein religiöses Gebot, sondern Teil der jüdischen Identität, so Klein. Sie hätten überdies gerade in der Diaspora dazu beigetragen, das Selbstverständnis des Judentums zu sichern. Die schon vorgesehene Anwendung der strengen Schlachtmethoden stelle ohnehin einen angemessenen Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierwohl dar und entspreche den hohen EU-Standards. „Der AfD-Antrag diskriminiert im Übrigen auch Muslime in Deutschland“, sagte der Antisemitismusbeauftragte. Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag ins Parlament eingebracht, der betäubungsloses Schlachten als eine der grausamsten Tötungsarten kritisiert. Die Tiere erlitten dadurch erhebliche Leiden und Schmerzen, heißt es. Und aus Sicht des Tierschutzes sei die ersatzlose Streichung des einschlägigen Paragrafen im Tierschutzgesetz „dringend erforderlich und begründet, um den Tieren durch eine betäubungslose Schlachtung keine größeren Schmerzen oder Leiden zuzufügen“. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sei der Import von koscherem Fleisch aus anderen EU-Staaten oder Drittländern weiterhin gewährleistet, so die AfD weiter. Es bestehe daher ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Bedeutung des Tierschutzes und der Religionsfreiheit. Die AfD hatte bereits in der Vergangenheit gegen das Schächten mobil gemacht.

Foto: Felix Klein, über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

ZEW-Studie: Arbeitgeber können klimafreundliche Mobilität anregen

Nächster Artikel

Bayerischer Gesundheitsminister gegen Aufkauf von Arztpraxen

1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    1. Februar 2023 um 5.28 — Antworten

    Religionen, wie alle kulturellen Gepflogenheiten,, haben sich im Verlauf der Zeit immer verändert. Warum hier jetzt Ausnahmen gemacht werden erschließt sich mir auch nicht. Schon gar nicht, wenn es auch noch um Tierquälerei geht. Den Muslimen nimmt man das, die Springer-Presse wirkte fleissig mit, übel, anderen nicht? Die ständigen Sonderbehandlungen irgendwelcher Minderheiten nerven wahrhaftig schon sehr. Bedeutet der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz denn in Wirklichkeit nichts, oder wie soll man das noch verstehen? Als ich Kind war, kaufte meine Mutter auf dem Wochenmarkt keinen Fisch, wenn der nicht noch lebte. Heute gilt das als Tierquälerei.Also, gleiches Recht für alle.

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.