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70 Prozent der Leiharbeiter profitieren nicht von „Equal Pay“

Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Gut 70 Prozent der Leiharbeiter in Deutschland profitieren nicht von den gesetzlichen Vorgaben zur gleichen Bezahlung wie Stammbeschäftigte. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor, über welche die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Dienstagsausgaben) berichten. Seit April 2017 ist das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gesetzlich verankert: Leiharbeitnehmer müssen nach spätestens neun Monaten im Betrieb genauso bezahlt werden wie reguläre Beschäftigte des Unternehmens.

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In der ersten Jahreshälfte 2019 seien rund 677.000 Leiharbeitsverhältnisse neu begonnen – und etwa 694.000 beendet worden, heißt es in der Antwort des Bundesarbeitsministeriums. 320.162 dieser Jobs hätten bereits nach weniger als drei Monaten geendet. Das entspricht einem Anteil von 46,1 Prozent. 489.242 Leiharbeitsverhältnisse hätten nicht länger als neun Monate gedauert, heißt es in der Antwort weiter. Laut Bundesagentur für Arbeit lag der mittlere Bruttolohn von Vollzeit-Leiharbeitern zuletzt bei 1.928 Euro. Zum Vergleich: Das mittlere Entgelt von Beschäftigten mit Vollzeitjob lag bei 3.304 Euro. Vom „Equal Pay“-Grundsatz kann aufgrund tariflicher Vereinbarungen abgewichen werden. Im Juli vergangenen Jahres seien 29 Tarifverträge registriert gewesen, in denen eine Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz für mehr als neun Monate vereinbart wurde, heißt es in der Antwort des Bundesarbeitsministeriums. Nach spätestens 15 Monaten Überlassungsdauer werde jedoch ein Entgelt gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitskräfte in der Einsatzbranche erreicht. Ziel einer verantwortungsvollen Politik müsse es sein, einen angemessenen Interessensausgleich zwischen Arbeitgebern und Leiharbeitern zu schaffen, sagte Springer den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. „Wirtschaftliche Vorteile, die Unternehmen durch den flexiblen Personaleinsatzes erzielen, müssen sich in einer gerechten Entlohnung widerspiegeln. Das bedeutet gleicher Lohn für gleiche Arbeit und zwar ab dem ersten Arbeitstag“, so der AfD-Politiker weiter.

Foto: Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station, über dts Nachrichtenagentur

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