Koalition uneins über Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz

via dts Nachrichtenagentur

Union und SPD sind sich uneinig über mögliche Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG).

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Günter Krings (CDU), sagte der „Rheinischen Post“: „Die aktuellen Zahlen bestätigen, was wir früh befürchtet haben.“ Wenn sich der Geschlechtseintrag durch eine bloße Erklärung beim Standesamt ändern lasse, ohne unabhängige Beratung und ohne Begutachtung, verliere „ein so weitreichender Schritt das Gewicht“, das ihm zukomme. Bei der Evaluation komme es auf zwei Dinge an: „Über einen so grundlegenden Schritt dürfen Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in einer von Unsicherheit geprägten Lebensphase nicht ohne fachliche Beratung entscheiden. Und zweitens: Der Schutz von Frauen muss gewährleistet bleiben, gerade in Räumen, die bewusst Frauen vorbehalten sind.“ Krings fordert außerdem, dass „Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden über eine Änderung von Namen und Geschlechtseintrag nicht automatisch unterrichtet werden“.

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Carmen Wegge, sagte der Zeitung hingegen: „Aktuell sehen wir keinen Anlass zu Änderungen am Gesetz.“ Sollte die offizielle Evaluation Änderungsbedarf ergeben, schaue man sich das ergebnisoffen an. Das Selbstbestimmungsgesetz sei kein Ausdruck von Kulturkampf, sondern habe staatliche Diskriminierung beseitigt. Die hohen Zahlen bei den Änderungseinträgen wertete sie als ein Zeichen dafür, dass Menschen ihr Leben dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes nun selbstbestimmter gestalten könnten.

Im vergangenen Jahr ließen 15.688 Personen ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ändern. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Rund 42 Prozent der Betroffenen ließen 2025 ihren Eintrag von weiblich zu männlich ändern, 27 Prozent von männlich zu weiblich. 20 Prozent ließen ihren Eintrag von weiblich zu divers umtragen, 9 Prozent änderten ihren Eintrag von männlich zu divers. Sie identifizieren sich also gar nicht oder nicht eindeutig mit einem der binären Geschlechter.

Seit November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), durch das Menschen das Geschlecht im Pass ihrem realen Empfinden selbstbestimmt anpassen können. Insgesamt ließen bis Ende März dieses Jahres 28.364 Betroffene ihren Geschlechtseintrag anpassen. Bis Ende des Sommers soll das SBGG evaluiert werden.

dts Nachrichtenagentur

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Foto: via dts Nachrichtenagentur

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