Finanzministerium legt Entwurf für Steuerreform ab 2027 vor

Die Steuerreform der Bundesregierung soll in zwei Stufen umgesetzt werden. Das berichtet die "Bild" unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die Steuerreform der Bundesregierung soll in zwei Stufen umgesetzt werden. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums.

Für das Jahr 2027 werden Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer von rund drei Milliarden Euro erwartet. Für 2028 werden die Mindereinnahmen mit insgesamt 6,99 Milliarden Euro angegeben. Aus dem Finanzministerium hieß es, die Entlastungen würden „im Jahr 2028 verglichen mit dem Jahr 2026 insgesamt etwa zehn Milliarden Euro betragen“.

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Die Steuerreform werde in zwei Stufen umgesetzt. Daher seien die Entlastungen, die bereits im Jahr 2027 wirken werden, von rund drei Milliarden Euro und die Entlastungen, die im Jahr 2028 zusätzlich hinzukommen werden, von sieben Milliarden Euro „zusammen zu berücksichtigen“.

In dem Referentenentwurf wird mit einer Anhebung des Grundfreibetrags um 216 Euro zum 1. Januar 2027 gerechnet, einer Anhebung des Kinderfreibetrags um 300 Euro sowie einer Anhebung des Kindergelds um acht Euro je Kind und Monat. Gleichzeitig soll die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent ab einem Bruttoeinkommen von 250.000 Euro greifen und die „2. Reichensteuer“ von 47 Prozent ab 280.000 Euro. Für 2028 ist unter anderem ein Anstieg des Grundfreibetrags um weitere 336 Euro sowie ein Anstieg des Kindergeldes um weitere fünf Euro vorgesehen.

Zuvor hatte es in Koalitionskreisen geheißen, allein der Abbau der „kalten Progression“ mache 2027 eine Entlastung von rund sieben bis acht Milliarden Euro nötig. Ab 2028 hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eine Entlastung in Höhe von „insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr“ angekündigt.

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