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Anhebung der Vergnügungssteuer ist überzogen

Die Oldenburgische IHK findet den Beschluss, die Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spielautomaten auf 20 Prozent, zu übertrieben.

Die Oldenburgische IHK findet den Beschluss, die Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spielautomaten auf 20 Prozent, zu übertrieben.
Foto: Uwe Steinbrich / pixelio.de

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Oldenburg (pm) – Die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) kritisiert den Beschluss der Stadt Oldenburg, die Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spielautomaten von 15 auf 20 Prozent zu erhöhen. „Diese drastische Steuererhöhung ist für viele Betriebe wirtschaftlich nicht tragbar. Es kann nicht Aufgabe der kommunalen Steuerpolitik sein, Unternehmen durch hohe Steuersätze die Geschäftsgrundlage zu entziehen“, meint Björn Schaeper, IHK-Geschäftsführer für Wirtschaftspolitik.

Betroffene Unternehmen nähmen die deutlichen Steuererhöhungen in kurzen Abständen – 2008 auf zwölf Prozent, 2011 auf 15 Prozent – als Steuerwillkür wahr, die ihnen keinerlei Planungs- und Investitionssicherheit gibt und Arbeitsplätze kostet. Geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen wie Glücksspielstaatsänderungsvertrag und neue Spielverordnung würden die Branche bereits hart treffen und zukünftig zu einem Rückgang von Spielhallen und -automaten führen.

„Die Steuererhöhung trifft auch viele Gastronomiebetriebe, die auf Umsätze aus den Spielgeräten angewiesen sind. Nützen wird sie hingegen illegalen Glücksspielanbietern in Hinterzimmern und im Internet. Staatliche Kontrolle, Jugendschutz und Steuereinnahmen bleiben dann auf der Strecke“, gibt Schaeper zu bedenken.

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