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Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten

Die Stadt richtet vor 17 Schulen Tempo-30-Zonen ein.

Die Stadt richtet vor 17 Schulen Tempo-30-Zonen ein.
Foto: Janet Daniel; Lizenz: CC BY 2.0

Oldenburg (pm) Die Stadt Oldenburg richtet zurzeit Tempo-30-Bereiche vor insgesamt 17 Schulen und Kindertagesstätten ein. Die Geschwindigkeitsreduzierungen sind von montags bis freitags jeweils auf die Zeit von 7 bis 17 Uhr begrenzt. Die streckenbezogene Tempobeschränkung gilt je nach Örtlichkeit auf einer Länge von höchstens 300 Metern. Mit der Aufstellung der Schilder wurde bereits in der vergangenen Woche begonnen.

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Nach der Änderung der Straßenverkehrsordnung ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen und Horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderten Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf 30 Stundenkilometer zu beschränken. Voraussetzungen sind, dass die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr herrscht. Mit dieser Gesetzesänderung wird den Kommunen ein Instrumentarium an die Hand gegeben, um verantwortungsvoll zu prüfen, in welchen Fällen diese Anordnungen in Betracht kommen, um einerseits schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen, andererseits den Verkehrsfluss nicht übermäßig zu beeinträchtigen.

In den vergangenen Wochen wurde daher die Verkehrssituation an den unmittelbar im Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Oldenburg befindlichen schutzbedürftigen Einrichtungen von der Verkehrsbehörde und der Polizei überprüft. An folgenden Einrichtungen lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo 30 vor:

An allen anderen schutzbedürftigen Einrichtungen ohne einen direkten Zugang zur Hauptverkehrsstraße bleibt es bei den aus Verkehrssicherheitsgründen angeordneten Gefahrzeichen „Kinder“, die die Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Aufmerksamkeit und Verringerung der Geschwindigkeiten verpflichten.

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