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In eigener Sache: Meinungsfreiheit versus Hasskommentare

Hasskommentare werden nicht veröffentlicht.

Hasskommentare werden nicht veröffentlicht.
Foto: Christian Kruse

(am) Die OOZ-Redaktion freut sich über alle Kommentare und Diskussionen, die sich respektvoll und konstruktiv auf die Artikel beziehen. Wer aber beleidigt, sich im Ton vergreift oder zu Mord und Totschlag aufruft, kann nicht mit einer Veröffentlichung seines Beitrags rechnen. Da hilft es auch nicht, sich auf die Meinungsfreiheit zu berufen.

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Die OOZ Redaktion erlebt konstruktive und sachliche Diskussionen, aber auch Hasstiraden und verunglimpfende Kommentare – in den Sozialen Medien genauso wie unter den Artikeln. Wird ein Beitrag gelöscht, sehen die Verfasser die Meinungsfreiheit mit Füßen getreten und werfen den Redakteuren „Zensur“ vor. Dabei bezieht sich der Begriff ausschließlich auf staatliche Institutionen, die zensieren, wenn sie Berichterstattung kontrollieren und einschränken. Und nicht jede Äußerung fällt unter die Meinungsfreiheit.

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten …“, so lautet der 5. Artikel des Grundgesetzes auf den sich Hasskommentatoren gerne berufen. Tatsächlich bewertet die Rechtsprechung Aussagen wie das Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“, als allgemeinpolitische Aussage und Teil der freien Meinungsäußerung. Das Grundgesetz vertraut aber darauf, dass sich solche Meinungen in der Öffentlichkeit nicht durchsetzen.

Aber der Gesetzgeber schränkt die Meinungsfreiheit auch ein. Denn Schranken gibt es durch die Vorschriften in anderen Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Deshalb sind Beleidigungen, Verleumdungen und Drohungen oder Volksverhetzung durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt.

Die OOZ-Redaktion prüft jeden Kommentar. Es besteht kein Recht auf Publikation. Alle Kommentare müssen sich auf den jeweiligen Artikel beziehen. Nicht freigeschaltet oder gelöscht werden Äußerungen, die unsachlich, diffamierend oder sprachlich unangemessen sind. Persönliche und geschäftsschädigende Angriffe, Rufmorde, die Verharmlosung von Rechts- und Linksextremismus und rassistische und menschenverachtende Äußerungen werden nicht veröffentlicht. Ebenfalls nicht erlaubt sind werbende Beiträge für Parteien. Außerdem werden Verlinkungen zu Fake-News oder Verschwörungstheorien nicht veröffentlicht. Grenzwertige Kommentare werden in der Redaktion diskutiert und Entscheidungen gemeinsam getroffen. Das ist unsere Verantwortung.

Die Redaktion entscheidet, wann Kritik zu Beleidigungen mutiert, der Ton bei einer Diskussion gegen die Regeln verstößt und die Höflichkeit fehlt. Die Redakteure erwarten einen freundlichen und netten Umgang.

Die OOZ-Redaktion behält sich vor, Kommentare auch in den Sozialen Medien zu löschen oder zu verbergen. Es besteht weder ein Anspruch auf eine Veröffentlichung noch auf eine Begründung, wenn die Äußerung nicht veröffentlicht oder gelöscht wird. Äußerungen, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind, können zur Anzeige gebracht werden.

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