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Drei öffentliche Osterfeuer genehmigt

In Oldenburg finden in diesem Jahr drei öffentliche Osterfeuer statt.
Foto: starlingphotos

Oldenburg (Merle Bräuer/pm) Osterfeuer, beziehungsweise Brauchtumsfeuer, sind in vielen Städten und Gemeinden eine langjährige Tradition. Auch in Oldenburg wurden 2024 wieder Anträge beim Bürger- und Ordnungsamt eingereicht und beschieden. Insgesamt genehmigt die Stadtverwaltung im Stadtgebiet neben den drei öffentlichen auch sechs private (davon zwei mit Dauergenehmigung) Osterfeuer. Ein Antrag musste abgelehnt werden, da die notwendigen Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden konnten.

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Öffentliche Osterfeuer am Ostersamstag, 30. März

  • Birkenweg ab 17.30 Uhr eingeladen
  • Wolfsbrücker Weg ab 19.30 Uhr
  • Bittersweg ab 20 Uhr
  • Welche Gebote und Verbote gelten rund um Osterfeuer?

    Grundsätzlich ist das Verbrennen von Gartenabfällen in Niedersachsen seit 2015 verboten. Unabhängig davon können Osterfeuer als sogenannte Brauchtumsfeuer zugelassen werden. Beim Abbrennen des Osterfeuers sind folgende Gebote und Verbote zu beachten:

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