Oldenburg (zb) – Nachdem die Stadt Oldenburg dem privaten Papiersammler Arbeitsgemeinschaft duales System Oldenburg (Arge) ein Sammelverbot ausgesprochen hat, hat sich die Arge in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg erfolgreich dagegen gewehrt. Daraufhin hat der Verwaltungsausschuss der Stadt den Fortgang des Beschwerdeverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg beschlossen. Bis zum 5. Dezember musste die Beschwerde begründet werden. Jetzt hat der Oldenburger Rechtsanwalt Adolf Fugger Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder gestellt.
Sowohl die Vertreter von SPD, Grünen und Linken als auch der städtische Rechtsbeistand sehen große Chancen, der Arge das Sammeln von Papier in der Stadt doch noch zu untersagen. Ganz im Gegensatz zu den Vertretern von CDU und FDP, die für ein Ende der städtischen Sammlung plädieren, um weiteren finanziellen Schaden von der Stadt abzuwenden. Denn rund 60 Prozent der Oldenburger lehnen die städtische Papiertonne ab. Somit kann die Stadt mit der Altpapiersammlung bislang keinen Gewinn machen. Sie hofft jetzt auf eine positive Entscheidung seitens des OVG. Doch vorerst wird in der Huntestadt weiterhin parallel Papier gesammelt.
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2012 hatte der Rat der Stadt Oldenburg auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, ab 2014 eine eigene Papiersammlung vorzunehmen, um damit Geld in die leere Stadtkasse zu spülen und die Abfallgebühren stabil zu halten. Bislang konnte die Stadt keinen Gewinn erwirtschaften, stattdessen hat sie aber rund 2,5 Millionen Euro in die Anschaffung von Tonnen und Seitenlader investiert.
Viele Bürger fragen sich, welche Möglichkeiten sie haben, eine solche öffentliche Geldverschwendung zu verhindern. Auch der Oldenburger Rechtsanwalt Adolf Fugger gehört dazu. Er stellte deshalb Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder, weil Tausende Tonnen angeschafft wurden, ohne vorher Rechtssicherheit herzustellen. Ihm gehe es um die Frage, ob eine Vermögensbetreuungspflicht da ist oder nicht, sagt er auf Nachfrage.
Von der Staatsanwaltschaft hat Fugger gegenwärtig lediglich eine Bestätigung, dass seine Anzeige eingegangen ist, erhalten. „Unter drei Monate geht da gar nichts“, sagt er zum Zeitraum, wann er mit einer Antwort rechnet. Ihn ärgere es, dass Bürger niemanden in der Verwaltung für Verschwendung verantwortlichen machen könnten. Somit fände immer wieder allgemeine Verschwendung statt, was einfach nicht hinnehmbar sei, wie das Beispiel der Altpapiertonnen in Oldenburg zeige.