
Grünen-Chefin Franziska Brantner hat die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen scharf kritisiert. „In Zeiten, in denen wir mehr Europa brauchen, wir erinnern gerade diese Woche daran, aus welchen kriegerischen Zuständen wir in Europa kommen und wir zum Glück Frieden haben, ist es nicht akzeptabel, nicht besonders gut, wenn man nicht mit den Partnern gemeinsam handelt, mit den polnischen Freunden, mit den österreichischen Freunden, die das genauso ablehnen“, sagte Brantner der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv am Donnerstag.
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Auch die Wirtschaft und die innere Sicherheit des Landes werden nach Ansicht Brantners unter den Grenzkontrollen leiden. „Ich frage mich ja, wo diese ganzen vielen Beamten natürlich abgezogen werden, die jetzt an die Grenze kommen. Das sind die Hauptbahnhöfe, das ist der Flughafen, das sind Kriminalitätsschwerpunkte in diesem Land. Dort werden die fehlen“, sagte Brantner. „Also ein Weniger an Sicherheit an anderen Orten für ein Signal an der Grenze.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hält die Anweisung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) für hilfreich. „Durch die Rücknahme der mündlichen Weisung aus dem Jahr 2015 kann und wird die Bundespolizei konsequenter an den Grenzen zurückweisen können“, sagte Heiko Teggatz, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, der „Welt“ (Freitagausgabe). Seiner Auffassung nach greife durch die Anmeldung der Grenzkontrollen nationales Recht. „Der Paragraf 18 Asylgesetz ist demzufolge einschlägig und schreibt Zurückweisungen zwingend vor.“
Die Bundesrepublik Deutschland habe mit sämtlichen Anrainerstaaten sogenannte Rückübernahme-Vereinbarungen vertraglich geregelt. Inhalt dieser Verträge sei auch, ab welchem Zeitpunkt eine Person als eingereist gilt. „Dieses ist erst dann der Fall, wenn die Einreisekontrolle abgeschlossen ist“, sagte Teggatz. „Bei einer Zurückweisung wird eine Person folglich an der Einreise gehindert. Sie befindet sich deshalb fiktiv noch im jeweiligen Anrainerstaat“, argumentierte er. „Eine Absprache bedarf es folglich erst dann, wenn eine Person nach erfolgter Einreise über die `grüne Grenze` zurückgeschoben werden soll. Allerdings sind auch diese Absprachen längst erfolgt und ebenfalls Gegenstand der abgeschlossenen Rückübernahmevereinbarungen.“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im Fall H.T. gegen Deutschland und Griechenland klargestellt, dass Zurückweisungen ohne individuelle Prüfung und ohne Zugang zu Rechtsmitteln rechtswidrig sind. Das Gericht erklärte, dass Staaten verpflichtet sind, sicherzustellen, dass Personen nicht in ein Land zurückgeschickt werden, in dem ihnen eine Verletzung ihrer grundlegenden Menschenrechte droht, und dass dies eine sorgfältige Einzelfallprüfung erfordert.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Grenze zwischen Polen und Deutschland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur