
Wie bereits angekündigt, hat die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen den Verfassungsschutz eingereicht. Die Klage sei mit einem Eilantrag verbunden, teilte die Partei am Montag mit.
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Hintergrund der Klage ist die Hochstufung der AfD zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ durch das Bundesamt. Diese hält die Partei für rechtswidrig und einen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Man werde „alle juristischen Mittel ausschöpfen“, sagten die Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel.
Der Verfassungsschutz hatte am Freitag die Einstufung mit „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ begründet. „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen“, hieß es weiter.
Konkret betrachte die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige eines durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes. „Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden“, so der Verfassungsschutz.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Tino Chrupalla und Alice Weidel (Archiv), via dts Nachrichtenagentur