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Genehmigungspflicht für Osterfeuer

Osterfeuer sind in Oldenburg anzeige- und genehmigungspflichtig.

Osterfeuer sind in Oldenburg anzeige- und genehmigungspflichtig.
Foto: Alexander Geißler

Oldenburg (pm) Osterfeuer, beziehungsweise Brauchtumsfeuer, sind anzeige- und genehmigungspflichtig und können dem Bürger- und Ordnungsamt noch bis Freitag, 16. März, gemeldet werden. Die Anträge können formlos schriftlich an den Fachdienst Sicherheit und Ordnung, 26105 Oldenburg, gerichtet werden und sollten Angaben zum genauen Brenntag, der beabsichtigten Uhrzeit, verantwortlichen Personen sowie einen Lageplan enthalten, aus dem der Standort des Osterfeuers hervorgeht.

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Die Anträge werden in Abstimmung mit der Feuerwehr und dem Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz geprüft, die Genehmigung kann gegebenenfalls mit Auflagen erteilt werden. Die Gebühren für den Antrag betragen 25 Euro.

Grundsätzlich ist das Verbrennen von Gartenabfällen in Niedersachsen seit 2015 verboten. Unabhängig davon können Osterfeuer als sogenannte Brauchtumsfeuer zugelassen werden. Nichtsdestotrotz sind mit Osterfeuern mögliche Nachteile oder Gefahren für Menschen, Tiere und Umweltgüter, wie Grundwasser, Natur und Landschaft, Wasser und Luft verbunden, denen in jedem Einzelfall konsequent vorgebeugt werden muss. Beim Abbrennen des Osterfeuers sind daher folgende Gebote und Verbote zu beachten:

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