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Diskotheken bleiben vor Ostern geschlossen

Wegen der Osterfeiertage sind öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag bis Samstag in Oldenburg verboten.

Karfreitag ist tanzfrei.
Foto: Hitchster / flickr.com; Lizenz: CC BY 2.0

Oldenburg (pm) – Anlässlich der Osterfeiertage weist das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Oldenburg darauf hin, dass öffentliche Tanzveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz von Gründonnerstag, 24. März, 5 Uhr, bis Samstag, 26. März, 24 Uhr, verboten sind. Das Verbot gilt vor allem für Diskotheken sowie alle anderen Gaststätten und Kneipen, deren Angebote über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen.

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Diese Regelung betrifft auch zum Beispiel Lokale mit kleiner Tanzfläche oder Musik, die ein DJ verwendet. Verstöße gegen die Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Der gesetzliche Schutz der Tage vor Ostern als einem der wichtigsten christlichen Feiertage beruht auf den christlichen Wurzeln der Bundesrepublik Deutschland. „Die Tage vor Ostern gelten als Tage der Trauer, Klage und Besinnung. Ausgelassenes Tanzen entspricht dabei nicht dem ernsten Charakter der vorösterlichen Zeit“, erläutert Ralph Wilken, Amtsleiter des Bürger- und Ordnungsamtes und hofft auf Verständnis für das Tanzverbot.

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