
Oldenburger Rathaus.
Foto: Anja Michaeli
Oldenburg (pm) Im Zuge der Corona-Krise lockert die Stadt Oldenburg das Sonntagsverkaufsverbot. Ab jetzt dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 10 bis 18 Uhr im gesamten Stadtgebiet Verkaufsstellen in folgenden Bereichen geöffnet werden:
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- Einzelhandel für Lebensmittel,
- Wochenmärkte,
- Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- der Zeitungsverkauf
- sowie Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte.
Bei allen Verkaufsstellen, die noch geöffnet werden dürfen, sind folgende Auflagen zu beachten:
- Das Personal hat eine gute und regelmäßige Händehygiene sicherzustellen;
- ausschließlich in die Armbeuge husten und niesen – dabei ist größtmöglicher Abstand zu anderen Personen zu halten;
- Einmaltaschentücher mit sofortiger Entsorgung sind zu benutzen;
- Warteschlangen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden;
- die Einhaltung eines Abstandes zwischen Personen von möglichst circa ein bis zwei Metern ist zu gewährleisten.
Die Vorgaben sind in einer Allgemeinverfügung geregelt, die unter www.oldenburg.de/corona-verfuegungen einzusehen ist. Die Verfügung gibt Verkaufsstellen in den genannten Bereichen die Möglichkeit, an Sonn- und Feiertagen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu öffnen, beinhaltet für die Geschäftsbetreiberinnen und Geschäftsbetreiber jedoch keine Verpflichtung, dies zu tun.
Die Regelungen gelten vorerst bis einschließlich Samstag, 18. April.
