Urteil wegen versuchten schweren Raubes rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der Strafkammer 1 des Landgerichts Hildesheim vom 13. November bestätigt. Ein 34-jähriger Angeklagter wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, während ein 35-jähriger Angeklagter eine Freiheitsstrafe von drei Jahren erhielt, teilte das Gericht am Freitag mit.
Die Revision des 35-jährigen Angeklagten wurde als unbegründet verworfen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist.
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Nach den Feststellungen der Kammer klingelte der 34-jährige Angeklagte mit einem Kanister in der Hand an der Tür einer Zeugin und gab vor, Treibstoff zu benötigen. Der 35-jährige Angeklagte trat mit einer Schreckschusspistole auf, die er in einem Abstand von knapp einem Meter in Richtung der Zeugin hielt.
Die Angeklagten hatten geplant, auf diese Weise unauffällig in das Hausinnere einzudringen und dort nach Bargeld zu suchen. Sie führten Kabelbinder und eine Axt mit sich, um ihre Pläne durchzusetzen.
Die Zeugin konnte jedoch ein Eindringen in ihr Haus verhindern, indem sie laut schrie.
Aufgrund des konkreten Entdeckungsrisikos entschieden sich die Angeklagten, ihr Vorhaben abzubrechen. Das Urteil stützt sich auf die weit überwiegend geständigen Einlassungen der Angeklagten, die glaubhafte Aussage der Zeugin sowie die Auswertung eines Überwachungsvideos.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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