SPD-Abgeordnete stellen Rechtsgrundlage von Zurückweisungen infrage
Mehrere SPD-Bundestagsabgeordnete haben rechtliche Zweifel an den Zurückweisungen an den deutschen Grenzen geäußert. „Weisungen an die Bundespolizei auf eventuell wackeliger Rechtsgrundlage werden der Situation nicht gerecht, insbesondere wenn damit vor allem politische Signale bezweckt werden“, sagte Sebastian Roloff, Bundestagsabgeordneter aus Bayern und Mitglied im SPD-Parteivorstand, dem „Stern“. „Der Innenminister ist gehalten, rechtlich sauber und nachvollziehbar vorzugehen.“
CSU-Innenminister Alexander Dobrindt hat der Bundespolizei per Erlass ausdrücklich erlaubt, Menschen auch dann zurückzuschicken, wenn sie ein Schutzgesuch äußern, und angekündigt, der EU-Kommission eine rechtliche Begründung für die verschärften Grenzkontrollen zu liefern. Die Rechtsgrundlage für das Vorgehen an der deutschen Grenze ist umstritten. Nach der Dublin-Verordnung können Flüchtlinge nur dann in andere EU-Staaten zurückgeschickt werden, wenn zuvor geprüft wurde, welcher EU-Staat zuständig ist und ob dort die Rechte des Betroffenen geschützt werden.
Jan Dieren, Vorsitzender der SPD-Parteilinken „DL21“, kritisiert den Eindruck, „dass die Weisung aus dem Innenministerium erteilt wurde, ohne vorher eine belastbare Rechtsgrundlage zu finden“. Das wäre bedenklich, „weil man dann befürchten müsste, dass mehr Wert auf die imposante Schlagzeile gelegt wurde, als zu schauen, was vernünftig wäre“, sagte der Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen dem Magazin.
Im Ziel, die irreguläre Migration zurückzudrängen, sei man sich einig, sagte SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci dem „Stern“. „Entscheidend ist, dass die zurückgewiesenen Asylsuchenden Zugang zu einem Verfahren haben.“ Auch deshalb bestehe die SPD-Bundestagsfraktion auf der Abstimmung mit den Nachbarländern, sagte der Abgeordnete aus Baden-Württemberg. „Niemandem ist damit gedient, wenn Menschen in Grenzgebieten untertauchen und dann eine andere Stelle für den Übertritt suchen.“
Die Begriffe „illegalen Migration“, „irreguläre Migration“ und „undokumentierte Migration“ werden häufig synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunächst als „illegal eingereist“, da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. In Deutschland können sie allerdings das Grundrecht auf Asyl oder die Garantien der Genfer Flüchtlingskonvention wahrnehmen und legal ein Asylgesuch stellen. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge als regulär aufhältig.
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dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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