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Ampelkoalition will Regelung zur Abgeordnetenbestechung verschärfen

Plenarsitzung im Bundestag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

SPD, FDP und Grüne wollen das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung mit bis zu drei Jahren Gefängnis für Vorteilsnahme verschärfen. Über einen entsprechenden Gesetzesentwurf berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagsausgben).

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Grund sind die von Abgeordneten im Bundestag und einzelnen Landtagen vermittelten Geschäfte mit Corona-Masken, für die sie teilweise Provisionen im sechsstelligen Bereich kassierten, ohne dass dies strafbar gewesen wäre. „Mandatsträger verfügen aufgrund ihrer Stellung regelmäßig über besondere Verbindungen und privilegierten Zugang zu den ihrer parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Ministerien, Behörden und sonstigen Stellen“, heißt es in dem Entwurf der Ampelfraktionen.

„Damit einher geht das Risiko einer Kommerzialisierung der entsprechenden Einflussmöglichkeiten durch deren entgeltlichen Einsatz zugunsten von Dritten und damit das Risiko einer Verquickung von monetären Interessen mit dem Mandat.“ Dies könne das Vertrauen in die Demokratie unterlaufen und zu unsachgemäßen Entscheidungen von Regierung und Verwaltung führen. Die entgeltliche Vertretung von Drittinteressen durch Mandatsträger sei zwar bereits nach geltendem Recht gemäß Paragraf 108e des Strafgesetzbuches strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt, heißt es weiter.

„Nach der Rechtsprechung gehört zur Mandatswahrnehmung jedoch nur `das Wirken im Parlament`, mithin im Plenum, in den Ausschüssen oder sonstigen parlamentarischen Gremien einschließlich der Fraktionen oder in mit Abgeordneten besetzten Kommissionen“. Tätigkeiten außerhalb des Parlaments seien davon „selbst dann nicht erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen nutzt“.

Deshalb soll nun ein neuer Paragraf 108f in das Strafgesetzbuch eingefügt werden. Er soll lauten: „Wer einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er während seines Mandats zur Wahrnehmung von Interessen des Vorteilsgebers oder eines Dritten eine Handlung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Das Gesetz soll für Bundes- und Landtagsabgeordnete, Mitglieder des Europäischen Parlaments und der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation gelten. Die bei den Grünen mit den Verhandlungen über die Reform betraute Bundestagsabgeordnete Canan Bayram sagte dem RND: „Als Ampelkoalition haben wir uns auf einen neuen Schmiergeldparagrafen geeinigt, der in Zukunft jede unzulässige Interessenvertretung und Einflusshandel durch Mandatsträger unter Strafe stellt. Denn wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss.“

Sie fügte hinzu: „Bis jetzt konnten Fälle wie die `Masken-Affäre` nicht bestraft werden. Deswegen ist es elementar, zu zeigen, dass wir als Politikerinnen und Politiker dieses Verhalten ablehnen.“

dts Nachrichtenagentur

Foto: Plenarsitzung im Bundestag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    20. Februar 2024 um 6.41 — Antworten

    „Risiko der Kommerzialisierung“?
    Geht’s noch? Wer bestechlich ist, hat rauszufliegen, die Bestechungssumme ist zu beschlagnahmen und die Person darf sich nie wieder zur Wahl stellen – so wird ein Schuh draus. Wer dann auch noch einen Schaden für die Demokratie angerichtet hat, den könnt ihr dann ja nach Belieben wegsperren. In der Politik treiben sich, besonders in gewissen „bürgerlichen“ Parteien, schon genug Gestalten herum, über deren gewaltige Geldvermögen man sich wundert – und das nicht erst seit heute. So mancher hat da „Bimbes“ aufgehäuft, daß einem schwindelig werden könnte. Na ja, war halt in „richtigen Partei“. Schlimm genug, daß so etwas überhaupt auch nur im Ansatz möglich ist. Die Steuererklärung der „einfachen Bürger“ wird jedenfalls strengstens kontrolliert – und im schlimmsten Fall greift nicht einmal ein Bankgeheimnis.

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